Stellplatzverordnung, was ist das?
Sie wollen ein neues Gebäude errichten oder ein bereits Vorhandenes Gebäude umwidmen? In Deutschland wird durch die sogenannte Stellplatzverordnung genau geklärt wie viele Parkplätze und Fahrradstellplätze als Ausgleich geschaffen werden müssen. Diese Stellplatzverordnung finden Sie in den Bausatzungen der unterschiedlichen Bundesländer.
Das Ziel der Stellplatzverordnung ist es, sicherzustellen das für alle Anwohner genügend freie Stell- und Parkflächen vorhanden sind. Also ist man als Bauherr dazu verpflichtet eine gewisse Anzahl an Stellflächen bereit zu stellen oder ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten, in gewissen Sonderfällen kann es auch sein, dass eine Ausgleichssumme an die Gemeinde gezahlt werden kann, mit der dann wiederum die Kommune für Stellflächen sorgt. Zum Beispiel in Form von Quartiersgaragen.
Die Ausschlaggebenden Faktoren für die Anzahl der Stellplätze sind zum Beispiel
> Nutzung der Immobilie
Soll die Immobilie als reines Wohnhaus genutzt werden oder als Gewerbeimmobilie oder vielleicht auch als Mischung aus beidem
> Ort der Immobilie
Befindet sich diese auf dem Land oder in der Stadt
> Anbindung
Hat die Immobilie eine gute Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr?
> Geförderter Wohnungsbau
Handelt es sich bei der Immobilie um subventionierten Wohnungsbau?
Wie und was genau berechnet wird sagt die Stellplatzverordnung des entsprechenden Bundeslands aus.
Unterschiedliche Stellplatzverordnungen in Deutschland
Jedes Bundesland stellt eine eigene Stellplatzverordnung in seiner Bausatzung, wir gehen auf jedes Bundesland im Einzelnen ein.
Stellplatzregen in Bayern
Hier dürfen die Stellplatzschlüssel nicht reduziert werden, jedoch immer erhöht. Einige Kommunen haben Sonderregelungen, so hat zum Beispiel die Stadt München ihren Stellplatzschlüssel verringert.
Stellplatzregeln in Baden- Württemberg
In Baden- Württemberg dürfen die KFZ-Stellplätze verringert werden, wenn die Fahrradstellplätze erhöht werden.
Stellplatzregeln in Brandenburg
In Brandenburg ist die Stellplatzsatzung Aufgabe der Kommunen, hat eine Kommune also keine Stellplatzsatzung so gibt es auch keine Regelungen.
Stellplatzregeln in Berlin
In Berlin gibt es nur eine Stellplatzregelung von Fahrradstellplätzen und von Behindertenparkplätzen vor öffentlichen Gebäuden. Eine generelle Stellplatzverordnung gibt es für Bauherren hier also nicht zu beachten.
Stellplatzregeln in Bremen
Hier gibt es eine generelle Stellplatzsatzung für KFZ- Und Fahrrad Stellplätze, die sich jedoch in gewissen Bereichen verringern kann.
Stellplatzregeln in Hamburg
In Hamburg wurde die Stellplatzsatzung im Jahr 2013 abgeschafft, es gibt für Bauherren nichts zu beachten.
Stellplatzregeln in Hessen
Die hier geltende Stellplatzordnung orientiert sich an den im Haus vorhandenen Wohnungen sowohl für Fahrradstellplätze als auch für KFZ- Stellplätze.
Stellplatzregeln in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg- Vorpommern gibt es eine generelle Stellplatzverordnung, jedoch können die Kommunen noch weitere Verordnungen treffen.
Stellplatzregeln in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es eine KFZ-Stellplatzverordnung die pro Wohnung im Gebäude rechnet.
Stellplatzregeln in Nordrhein- Westfalen
In Nordrhein- Westfalen müssen Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, es gibt jedoch keine bestimmte Anzahl/ Orientierung an Wohnungen oder Quadratmeter des Gebäudes gibt es also nicht.
Stellplatzregeln im Saarland
Im Saarland gibt es keine einheitliche Stellplatzverordnung, die Kommunen entscheiden selber. Zum Beispiel in Saarbrücken können bei gut angeschlossenen Gebieten Ausnahmen bei der Anzahl der Stellplätze gemacht werden.
Stellplatzregeln in Sachsen-Anhalt
Es gibt eine generelle Stellplatzverordnung für KFZ- und Fahrradstellplätze.
Stellplatzregeln in Sachsen
In Sachsen gibt es eine generelle Regelung für Stellplätze. Über folgenden Link finden Sie eine detaillierte Zusammenfassung.
Richtzahlentabelle für den Stellplatzbedarf von Revosax.
Stellplatzregeln in Schleswig- Holstein
Es gibt eine generelle Stellplatzverordnung für KFZ- und Fahrradstellplätze.
Stellplatzregeln in Thüringen
Es gibt eine generelle Stellplatzverordnung für KFZ- und Fahrradstellplätze.
Stellplatzregeln in Rheinland-Pfalz
Es gibt generelle Regeln für KFZ-Stellplätze und auch die Kommunen können diese nochmals verändern. Hier ein Auszug:
Alternativen zur Stellplatzverordnung
Die Stellplatzverordnungen haben viele Nachteile, so zum Beispiel die Subventionierung des Autoverkehrs. Es ist ein starres Konstrukt das kaum Handlungsfreiräume gibt und dem heutigen Verkehr nur selten entspricht.
So hat man in Gewerbegebieten oftmals viel zu viele Parkplätze, die kaum genutzt werden und die dazu noch zur Verödung der Stadtzentren führen und in anderen Gebieten, meist reine Wohngebiete viel zu wenige freie Stellplätze.
Dazu kommt, dass das System der Stellplatznachweise häufig äußerst ineffizient ist. Es gibt zudem weitaus innovativere Alternativen.
Quartiersgaragen
Eine dieser Innovativen Ideen ist das System der Quartiersgaragen. Quartiersgaragen werden in einigen Kommunen anstatt von Stellplätzen eingesetzt. Sie stehen den Bewohnern der umliegenden Häuser zur Verfügung, hier zahlt nur der, der den Parkplatz auch tatsächlich nutzt. Zudem können sie auch zu sogenannten Mobilitäts Hubs umgebaut werden und auch E-Parkplätze bereitstellen und Bike- und Carsharing Plätze haben.
Carsharing
Wenn das Carsharing Angebot immer weiter ausgebaut wird und attraktiver gestaltet wird, so benötigen immer weniger Menschen ein eigenes KFZ und so werden auch immer weniger Stellplätze benötigt und die Stellplätze können generell besser ausgelastet werden.
Stellplatzverordnung? Ein Blick in die Zukunft von smarter Stellflächen Nutzung und Verteilung
Wir haben ihnen viele interessante und zukunftsorientierte Alternativen zu dem doch sehr starren Stellplatznachweis gegeben. Zudem beginnen immer mehr Städte mit einem Umdenken, so hat Hamburg seine Stellplatzverordnung gänzlich gestrichen. Stellflächen sollten effektiv genutzt werden. Bei Fragen rund um das Thema Stellplatzverordnung sprechen Sie uns von Playfair Parking gerne an!